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BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 409/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Parteivereinbarung über nachträgliche Urlaubsgewährung - Vorbehaltlose Leistung durch Freistellungserklärung - Bestehen eines Arbeitnehmerweiterbildungsanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 18.10.1989 - 1 Ca 267/89
- LAG Hamm, 31.05.1990 - 4 Sa 1795/89
- BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 409/90
Wird zitiert von ... (7)
- BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10
Urlaub - Elternzeit
Sie verlangt die Mahnung, dem Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum Urlaub zu gewähren (vgl. BAG 18. März 1997 - 9 AZR 794/95 - zu I 2 der Gründe; 24. August 1993 - 9 AZR 409/90 - zu II der Gründe; 26. Juni 1986 - 8 AZR 75/83 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 52, 254) . - BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94
Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Bildungsveranstaltung "Nordsee …
Da an diesen Tagen ansonsten Arbeitspflicht bestand und der Urlaubsanspruch im übrigen erfüllbar war, ist als objektive Folge der Freistellungserklärung der Beklagten die Erfüllungswirkung eingetreten und insoweit der Urlaubsanspruch der Klägerin erloschen (BAGE 74, 99, 104 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu I 1 der Gründe; Senatsurteile vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 251/92 - n.v.; vom 24. August 1993 - 9 AZR 409/90 - n.v.; vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - AP Nr. 4 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu III der Gründe; vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 81/92 - n.v.). - BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 794/95
Rechtmäßigkeit eines Urlaubsantrages unter Vorbehalt - Anspruch eines …
Darin liegt aber noch keine Mahnung im Sinne eines bestimmten und eindeutigen Leistungsverlangens (vgl. Senatsurteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 409/90 -, n.v.; BAGE 52, 254 und 258 = AP Nr. 5 und Nr. 6 zu § 44 SchwbG).
- BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 251/92
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung - Voraussetzungen der …
§ 362 BGB (vgl. Senatsurteile vom 24. August 1993 - 9 AZR 409/90 - und vom 19. Oktober 1993 - 9 AZR 487/91 -). - BAG, 09.11.1993 - 9 AZR 484/91
Anspruch auf Fortzahlung des Lohnes für den Besuch einer Veranstaltung nach dem …
Im anderen Fall ist zu prüfen, ob dem Kläger ein Schadensersatzanspruch zusteht, weil die Beklagte ihm zu Unrecht die Freistellung im Jahre 1988 verweigert hat (vgl. Senatsurteil vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - Senatsurteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - Senatsurteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 409/90 -). - BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 487/91
Schadensersatzanspruch auf Gewährung von Erholungsurlaub - Anspruch auf …
Für die Annahme, der Kläger habe aus anderen, nicht mit der verweigerten Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen zusammenhängenden Gründen noch einen nicht verfallenen Erholungsurlaubsanspruch aus dem Jahre 1989, fehlt es an jeglichem Vortrag der Parteien (vgl. Senatsurteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 409/90 -). - LAG Hessen, 14.05.1996 - 15 Sa 1293/95
Aus- und Weitebildung: unbezahlter Sonderurlaub anstelle von Bildungsurlaub
Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte ihre Haltung ändern und dem Kläger im Wege einer Sondervereinbarung entgegenkommen wollte (zu einer parallelen Konstellation BAG, Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 409/90 -).